17.05.2010

Die Wichtigkeit einer Standortanalyse bei Gründung eines Unternehmens

Die Industrie – und Handelskammer schreibt zum Thema Standortanalyse:

“Bei der Gründung eines Unternehmens kommt der Wahl des Standortes eine herausragende Bedeutung zu. Vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei sonstigen Dienstleistern, die sich an den Privatkunden wenden, kann schon der Standort für den künftigen Erfolg oder Misserfolg ausschlaggebend sein.

Vor allem sind folgende Faktoren zu beachten:

  • Bedarf: An welche Kunden wendet sich der Unternehmensgründer? Wie ist deren Bedarf einzuschätzen?
  • Kaufkraft: Das statistische Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland gibt Auskunft über die örtliche Kaufkraft- Attraktive Angebote im Umkreis können allerdings zu Kaufkraftabflüssen führen.
  • Konkurrenzsituation: Welche Mitbewerber sind bereits vertreten? Wie und zu welchen Preisen ist deren Produktpalette ausgerichtet. Wie gehen die Mitbewerber bei ihren Werbeaktionen vor?
  • Lage: Die Verkehrssituation muss angesichts der großen Mobilität der Kundschaft gebührend berücksichtigt werden. Für den Individualverkehr sind Parkplätze äußerst wichtig. Wie steht es um die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs? Eine hohe Passantendichte wie in Innenstadtlagen, Fußgängerzonen und Passagen ist sicher vorteilhaft. Damit sind jedoch immer höhere Laden- oder Büromieten verbunden, weshalb sorgfältig abgewogen werden sollte, ob eine 1A-Lage wirklich erforderlich ist. Die Nähe von Geschäften anderer Branchen mit hoher Kundenfrequenz, Arztpraxen oder Banken spricht für einen günstigeren Standort. Befinden sich Geschäfte mit ergänzendem Angebot in der Nähe, so dass Synergieeffekte genutzt werden können?
  • Gewerberaum: Grundsätzlich muss eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung als Laden, Werkstatt oder Lager vorhanden sein. Über die zulässige Nutzung erteilt das zuständige Rathaus/Bauverwaltung Auskunft. Die Räumlichkeiten müssen Baurechtlichen Bestimmungen und der Betriebsstätten-Verordnung (z.B. Aufenthaltsraum für Personal) entsprechen.

Quelle: Auszüge aus www.ihk-lahndill.de/download/pdf/standort.pdf



12.05.2010

Mangelhafte Standortanalyse verpflichtet Unternehmensberater zu Schadenersatz

Schadenbeispiel – Wann greift eine Haftpflichtversicherung Fehlerhafte Standortanalyse Unternehmensberater – Schadenbeispiel HaftpflichtversicherungVielfach beraten und unterstützen Unternehmensberater ihre Kunden schon in der Gründungs-phase. Dabei stellt sich auch die Frage nach einem geeigneten Standort. Für jedes Unternehmen kann der richtig gewählte Standort entscheidend sein. Top oder Flop, Erfolg oder Insolvenz. Denn eine einmal getroffene Standortentscheidung lässt sich nur mit hohen Kosten wieder rückgängig machen. Wenn sie aus vertragsrechtlichen Gründen überhaupt möglich ist. Kommt es zu solch einem Schadenfall, hilft dem Unternehmensberater nur eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung. Existenzgründer schauen sich die Lage einer infrage kommenden Immobilie genau an, bevor sie ein Geschäft, eine Filiale oder ein Büro eröffnen. Ganz besonders wenn die Zielgruppe voraussichtlich zum größten Teil aus Laufkundschaft besteht. Wer es sich leisten kann, beauftragt zur Sicherheit einen Fachmann mit einer kompetenten Standortanalyse, in der Regel einen Unternehmensberater. Die falsche Beratung, der falsche Standort kann die Existenz bedrohen. In unserem Beispiel wollte ein Apotheker auf Nummer sicher gehen und beauftragte einen erfahrenen Unternehmensberater mit einer Standortanalyse für die Neueröffnung einer Apotheke. Aber auch „alten Hasen“ kann hin und wieder ein Fehler unterlaufen. Der Unternehmensberater übersah, dass in unmittelbarer Umgebung zum gleichen Zeitpunkt eine weitere Apotheke eröffnet wurde. Der Konkurrent hatte allerdings keinen Berater mit einer Standortanalyse beschäftigt. Das Ergebnis war für beide Parteien äußerst ärgerlich: Sie hatten mit hohen Kosten in ihre Apotheke investiert und waren langfristige Verträge eingegangen. Was beide nicht getan hätten, wenn sie von den Plänen des jeweils Anderen gewusst hätten. Der geschädigte Apotheker, der völlig unerwartet die Konkurrenz direkt gegenüber hatte, forderte vom beauftragten Berater auf Schadensersatz. Ein immenser Schaden, gegen den der Unternehmensberater glücklicherweise versichert war. Die exali consulting Haftpflichtversicherung prüfte die Ansprüche des Klägers und beglich den entstandenen Schaden auf Basis der entstehenden Gewinneinbußen. Denn diese Schäden sind vom Versicherungsschutz der consulting Haftpflichtversicherung Police umfasst.

Quelle: http://www.exali.de/consult/consult-Infobase/consulting-Haftpflicht/Mangelhafte-Standortanalyse,5743.php